Gefahrstoffbeauftragte
Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gefahrstoffbeauftragten und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Chemikalienrechts.
Als Unternehmen, deren Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind Sie verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (so genannter Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Als externer Gefahrstoffbeauftragter unterstützen wir Sie in allen Fragestellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei nachstehenden Frage-/Aufgabenstellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen: Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen, Lagerung/Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Substitutionsprüfung und Ersatzstoffsuche, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis/Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnungspflichten, Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen, Proaktiver Brandschutz, Entsorgung von Gefahrstoffen, Verhalten bei Gefahrstoffunfällen, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter etc.
Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.